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13.03.2009, 08:51 Uhr
P.S.
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Die DDR hatte keinerlei Lizenzen zu Patenten aus dem Bereich der Halbleitertechnik. Das verhinderte schon die restriktiven Bestimmungen des COCOM. Was natürlich nicht daran hinderte, mit mehr oder weniger Aufwand die für uns wichtigen BE nachzubauen. Mehr Aufwand bedeutete in der Regel 3-5 Jahre Entwicklungsaufwand in der von paulotte beschriebenen Form, weniger (nur bis zu 1 Jahr) wurde es dann, wenn durch die "Dienste" so genannte Blaupausen beschafft wurden. So geschehen z.B. beim A283D, A202D, A273D, A274D. Zum U880-System hielten sich lange Gerüchte, daß auch hier die "Dienste" hilfreich waren, obwohl doch so an die 3 Jahre in's Land gegangen sind, bevor in Erfurt die ersten eigenen Chips aus der Produktion kamen. Nachdem, was ich neulich gelesen habe - siehe http://www.robotrontechnik.de/html/forum/thwb/showtopic.php?threadid=4065
bestätigt sich das nun. Völlig absurd hingegen ist, daß - so wie in dem zitierten Beitrag in dem anderen Forum behauptet wird - Zilog irgendwelche Patente zurückgekauft haben soll. (Dort wird auch behauptet, daß Zilog Pleite ist - so ein Unsinn: http://www.zilog.com) Allerdings ist nicht auszuschließen, daß man seitens der MME-Nachfolgefirmen "Thesys" oder "Melexis" Abkommen getroffen hat, um im Nachhinein die Nutzung der Zilog-Patente zu legitimieren. In der Regel werden solche Abkommen auf der Grundlage von Patentaustausch vorgenommen und so kann es auch sein, daß die noch kurz vor der Wende entwickelten HL-Technologien für z.B. höhere Spannungen o.a. zu Zilog gekommen sind. Dazu gibt es auch noch weitere Beispiele: INTEL und die Communicant aus Frankfurt/O - aber das ist ein anderes Trauerspiel.
Warum in der DDR bei dem Übergang auf die 16Bit-Technik weiterhin auf Zilog und nicht auf die INTEL-Linie gesetzt wurde, ist eigentlich auch schon bekannt. Einerseits war man sich damals nicht ganz sicher, ob sich INTEL mit seiner Produktlinie durchsetzen würde, andererseits war offensichtlch die "Beschaffung" von geeigneten Entwicklungs-Unterlagen von Zilog wesentlich einfacher, als von INTEL, aber der Hauptgrund waren die Numerik-Leute, die sich ganz auf den Z8000 eingeschworen hatten und deren Gewicht war hinsichtlich der NSW-Exportmöglichkeiten bei Werkzeugmaschinen letztendlich entscheidend. Die Erzeugnisse von Robotron, die die INTEL-Linie vertraten, hatten im Wesentlichen auf dem NSW-Markt keine Chance (außer später bei Druckern). Außerdem gab es da ja die (Nach-)Entwicklungen aus der UdSSR, welche dann auch im A7100/7150 Verwendung fanden.
Zum U80701 gab es schon vor langer Zeit Threads: http://www.robotrontechnik.de/html/forum/thwb/showtopic.php?threadid=2091 und http://www.robotrontechnik.de/html/forum/thwb/showtopic.php?threadid=2882
so daß nunmehr eigentlich "alle Klarheiten beseitig" sein müßten. Mir liegt ein 3-seitiges Kurzdatenblatt vor, was zwar das Pinout, die wesentlichen Hauptparameter und eine Kurzbeschreibung beinhaltet, aber um dieses hochintegrierte IC "zum Leben" zu erwecken, bedarf es m.E. wesentlich mehr. So etwa, wie das "Handbuch U8000 - Mikroprozessor CPU U8001/8002 - Technische Beschreibung", eine 100-seitige A4-Broschüre von MME.
@Rolli Da muß ich paulotto recht geben - es war ziemlich gleichgültig, von welchem Vorbildtyp (-> Firma) Schliffbilder gemacht wurden - letztendlich kam es auf die Dichte der Strukturen an, die noch erkennbar und somit deutbar waren. Aus den Schliffbildern und dem daraus rekonstruiertem Layout dann wieder das eigentliche Schaltschema zu kreieren und dann auf der Basis der vorhandenen HL-Technologien einen eigenen Schaltkreisentwurf hinzubekommen, daß war dann schon die hohe Kunst unserer Schaltkreisentwickler. Das diese Leute, oder ihre damaligen Vorgesetzen heute immer noch nichts von ihrem Wissen um die damaligen Verhältnisse für die Öffentlichkeit preisgeben, liegt einerseits immer noch an ideologischen Gründen, aber andererseits auch an Absprachen, die gerade diese Spezialisten mit ihren neuen Arbeitgeben getroffen haben. Schließlich geht es um wissentlich unberechtigtes Benutzen fremden Eigentums, da kennt die "Siegerjustiz" kein Erbarmen und inwieweit solches Delikt (Hehlerei) verjährt, ist ungewiss. Schließlich gab es nach der Wende kein Projekt "Paperclip", wo solches mittels Persilschein reingewaschen wurde. (zugegeben, der Vergleich hinkt etwas....) Dieser Beitrag wurde am 13.03.2009 um 10:01 Uhr von Rüdiger editiert. |