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04.01.2022, 09:45 Uhr
wpwsaw
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moin, moin
alle vor 1953 geborenen und mit ausgestelltem Fuhrerschein/Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 haben mit dem Umtausch bis zum 19.1.2033 Zeit
man muss den Neuen beantragen und muss dabei allen eintragen, was beantragt werden soll. Leider ist das wirklich etwas umfangreicher, was man mit welchem vorhandenen Führerschein zusätzlich beantragen kann.
es gleicht zwar keiner Rechtsauskunft , aber
die Fahrerlaubnis, die man erworben hatte, kann niemand einfach so entziehen bzw. für ungültig erklären.
nur die Dokumente zum Ausweisen der Fahrerlaubnis können ungültig werden aber jeder Zeit eventuell mit Auflagen wie ärztlichem Atest beantragt und neu ausgestellt werden. z.B. der Ablauf des LKW Scheines, der aber ohne Probleme jederzeit nach Antragstellung und entsprechender ärztlicher Untersuchung wider erteilt werden kann. z.Z. noch ohne zusätzlicher Schulung.
oder, wer den alten Klasse PKW vor dem 1.4.1980 hatte, bekommt fast alle neuen FE Klassen inklusive Anhänger eingetragen.
es ist sehr umfangreich. Am besten über die ADAC Rechtsabteilung gehen. Da kann man seinen alten FS vorstellen und man erhält das korrekte Ergebnis.
Es gibt ja heute auch noch zusätzliche Schlüsselnummern, welche auch sehr Umfangreich sein kann.
Man kann aber etwas pauschal sagen, um so älter der Führerschein, desto mehr Klassen werden erteilt, weil es ja deutlich mehr Klassen gibt als Früher.
selbst zu DDR Zeiten gab es 3 FS Abschnitte , vor 1954, von 1954 bis 1980 und nach 1980.
Gruß wpw -- RECORD, CRN1; CRN2; PicoDat; LC80; Poly880; KC85/2,3,4,5 ; KC87; Z1013; BIC; PC1715; K8915; K8924; A7100; A7150; EC1834; und P8000 ab jetzt ohne Tatra813-8x8 aber mit W50LA/Z/A; P3; ES175/2 und Multicar M25 3SK; Barkas B1000 HP |