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24.05.2017, 17:07 Uhr
holm
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..die Justitz taugt auch nicht mehr:
"Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung"
Sehr geerter Herr Tiffe,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 19.05.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
kjsdhfjkd
Staatsanwalt.
Soviel zur Bedrohung Bübchens durch meine Person. Ich habe den Behörden leider nicht mal mitteilen dürfen was ich von diesem Käse halte. Jetzt muß ich nur noch er Oberkomissain ein juristisches Licht an die Sandale machen, von wegen "Gefährder"...
Gruß,
Holm -- float R,y=1.5,x,r,A,P,B;int u,h=80,n=80,s;main(c,v)int c;char **v; {s=(c>1?(h=atoi(v[1])):h)*h/2;for(R=6./h;s%h||(y-=R,x=-2),s;4<(P=B*B)+ (r=A*A)|++u==n&&putchar(*(((--s%h)?(u<n?--u%6:6):7)+"World! \n"))&& (A=B=P=u=r=0,x+=R/2))A=B*2*A+y,B=P+x-r;} |