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03.10.2004, 20:47 Uhr
Thomas
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Ich glaube, das ist nicht ganz richtig. Klar, könnten die Rechte an der Redabas-Software, dem Produkt also, "verfallen", wenn sie eh geklaut war, bzw. eher "zurückfallen". Aber die Rechte an der Marke "Redabas" könnten unabhängig davon weiterbestehen oder ebenfalls "verfallen" sein. Das Beispiel "Robotron" lehrt uns, daß es auch irgendwie weitergegangen sein kann.
mfg Thomas
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