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19.11.2016, 16:18 Uhr
ROBOTROONIE
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Gibt ja viel Unwissen dazu. Da ich für meinen Chef fliegen muss (Inspire 1), haben wir uns va auch mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt - Für „private Zwecke“ sind Versicherung, Genehmigung usw. nicht nötig (genaugenommen) - „Sobald ein Zweck verfolgt wird“ ist es keine private Nutzung mehr. Die Grenze wird oft gezogen, sobald Bild- oder Videoaufnahmen gemacht werden - Für gewerblich Nutzung ist einiges zu beachten; Versicherung; Aufstiegsgenehmigung des Bundeslandes usw.; 3-4 Bundesländer haben eine allgemeine Aufstiegserlaubnis – darunter Sachsen und Thüringen
@ PIC18F2550
Kein Flugtag wo nichts zu Bruch geht.
Das wäre schlimm
Bis zu 15 Minuten Flugzeit dank extrem leistungsstarkem Akku? 15 Minuten? sind ein Witz normal sind mittlerweile mehr als 30min.
Bei der Inspire 1 (also kein Billigteil) sind es auch nicht mehr. Der stärkere TB48-Akku, mit dem bis zu 20/22min gehen, wird aktuell überall aus dem Sortiment genommen (zu viel Kapa für preiswerten Versand mit Flugzeug, Post,..)
First-Person-View Ist in D nur im Lehrer Schülermodus erlaubt egal ob Brille oder Monitor.
Quelle? Für private sollte das doch erlaubt sein
Return-Funktion Das Autonome Fliegen ist in D. nicht erlaubt.
Doch – wenn jederzeit eingegriffen werden kann. Die „reguläre“ Steuerung ist ja auch GPS-waypoint-basiert und so kaum etwas anderes.
Was wie immer Fehlt ist der Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Modellflugversicherung. Die Hausrat oder Haftpflicht greift hier nicht auch wenn es im eigenen Haus passiert.
Nicht vorgeschrieben – s.o.
Verbote gibt es viele – Einsätze BOS, Naturschutzgebiete, Flughäfen (jedes Krankenhaus hat hier einen entsprechenden Kringel), Bundeswasserstrassen, Straßen, Menschen Und auch viele sich widersprechende Bestimmungen,,, -- - Meine Posts werden zu 100% aus recycelten Bits erstellt - |