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14.09.2016, 23:36 Uhr
shaun
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Hier treffen sich zwei Extreme: weder gibt es "neuzeitliche Prüfzertifikate", noch reicht es für eine "Prüfung" festzustellen, dass die Geräte "einwandfrei gehen".
Für Geräte, von denen anzunehmen ist, dass sie unter den Bestimmungen der VDE 0701 oder vergleichbar gefertigt wurden, reicht die Wiederholungsprüfung nach 0702 wie die alte BGV A3 und jetzt DGUV Vorschrift 3 fordert: Sichtkontrolle, Messung von (i.d.R.) SL-Widerstand, Iso-Widerstand, Ableitstrom nach Differenzverfahren, Funktionskontrolle. Wird dabei ein Gerät verwendet, das "Gut" und "Schlecht" anzeigt, darf die Prüfung von einer "unterwiesenen Person" vorgenommen werden.
Bei einem Gerät, das den anfänglichen Vorschriften evtl nicht genügt sollte eine Elektrofachkraft die Prüfung vornehmen. Bei industriell gefertigten Geräten wird da eine umfangreichere Sichtkontrolle (Prüfung, ob Schutzmaßnahmen im Inneren ordnungsgemäß ausgeführt sind, zB ausreichen dicker Schutzleiter, feste Montage, Abstände etc) und dann die Protokollierung der Messungen ausreichen.
Wichtig ist vor allem, dass die notwendigen Prüfungen ausgeführt und *dokumentiert* werden, um im Falle des Falles etwas in der Hand zu haben. Kaputt gehen kann jedes Gerät, auch Geräte mit "neuzeitlichen Prüfzertifikaten" sind häufig mal "dead on arrival", auch mit gefährlichen Folgen.
Ganz falsch wäre in jedem Fall, die Geräte nicht nach den geltenden Standard zu prüfen und Schadenfall zu sagen - das wusste ich nicht - das machen doch alle so - ich dachte da passiert nichts - es hätte ja Geld gekostet es richtig zu machen
Falls jemand bei den "Zertfikaten" an die EMV-Richtlinien gedacht hat: die verbieten nicht per se den Weiterbetrieb alter Geräte, wenn ein Gerät allerdings offensichtlich Rundfunkdienste stört, sollte man vom Betrieb schon absehen... |