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02.10.2015, 22:37 Uhr
Archivar
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Zitat: | Radioreinhard schrieb Ist schon richtig, jedoch wird da mit dem Urheberrecht vieles falsch gemacht (von seiten der Politik/Justiz). Allerdings gilt auch hier weiterhin die Regel: wo kein Kläger, ist kein Richter. solange ich Dokumente privat weitergebe und diese nicht im Netz oder sonst irgendwie weitergebe, wer will das kontrollieren? |
Stimmt schon prinzipiell. Oft müsste erst einmal der Rechteinhaber oder die Verwertungsgesellschaft in Erscheinung treten. Aber auch wenn man sich mit Ersteren meistens recht gut verständigen kann, kann das manchmal schwierig werden, wenn man erst im Nachhinein voneinander erfährt.
Es war nicht meine Absicht die Dikussion in irgendeiner Weise zu beschränken. Ich wollte nur darauf hinweisen, das es bei Unterlagen, die aus Archiven stammen sinnvoll ist bei einer beabsichtigten Weitergabe das Archiv mit einzubeziehen, damit man auf der sicheren Seite ist. Die Archivare und FAMIs können den Nutzern außerdem manchmal auch mitteilen, ob es noch weitere Unterlagen vor Ort gibt oder Publikationen auf Basis der Quellen veröffentlicht wurden.
Prinzipiell bin ich als Archivar aber auch jemand, der sich freut, wenn VEB-Unterlagen dann doch irgendwann mal in Archiven oder den Dokumentationszentren bzw. Sammlungsbeständen von Museen landen, weil es da stellenweise noch Überlieferungslücken zu füllen gibt und die Unterlagen dort relativ sicher sind. Bei privaten Vor- und Nachlässen sowie Aufzeichnungen liegt das letztlich in der Hand der Zeitgenossen.
@Pollyplay Ist dein Bekannter auch ein Zeitzeuge? Neben dem was in den Aufzeichnungen steht ist auch immer interessant, was die Personen dazu zu erzählen haben. Ich habe dir eine Private Nachricht geschrieben.
Ich entschuldige mich für das Abschweifen vom Thema. Dieser Beitrag wurde am 02.10.2015 um 22:40 Uhr von Archivar editiert. |