004
06.09.2010, 22:11 Uhr
jmueller
|
Zitat: | Stimmt, es gibt so etwas wie Allgemeingut, das ohne jemanden fragen zu müssen, fotografiert (und veröffentlicht) werden darf.
|
Bilder in einem Museum fallen da aber nicht darunter.
Fotos kann man ungefragt machen und veröffentlichen, wenn das Objekt barrierefrei erreichbar (also öffentlich zugänglich) ist und keine Persönlichkeitsrechte oder Sicherheitsinteressen (z.B. militärische Objekte) verletzt werden Ein Museum fällt nicht unter öffentlich zugänglich, da man das Innere i.d.R. nicht von der Straße aus fotografieren kann.
Also muss man folgende Rechte beachten: Urheberrecht, Hausrecht, Eigentumsrechte.
Urheberrechte kann der Museumchef kaum gelten machen, es sei denn, man würde die Ausstellung als ganzes fotografieren und so den Focus auf die Ausstellung und nicht auf das einzelne Exponat legen.
Hausrecht: Ja, der Museumschef kann bestimmen, ob und was in seinem Museum fotografiert werden darf und ob die Bilder veröffentlciht werden dürfen. Da ist die Frage: Gab es eine entsprechende Regelung zum Zeitpunkt des Fotografierens?
Eigentumsrechte: Nun ja, vielleicht gibt es da etwas, dass durch ein Foto verletzt wird, aber so richtig fällt mir nichts ein. Das abgelichtete Objekt wird ja weder beschädigt, im Wert gemindert, dem dem Eigentümer entzogen oder sonst was. Ich wüsste also nicht, wo der gesetzliche Schutz des Eigentums durch ein Foto durchbrochen wird.
Ich denke, wenn das Fotografieren nicht verboten war, dürfte der Museumschef es schwer haben, dagegen vorzugehen.
Aber: neben der rechtlichen gibt es ja auch noch eine emotionale Seite. Manche Leute wollen aus Anstand einfach gefragt werden. Je nachdem wie die Unmutsäußerung aussah, ist vielleicht die Flucht nach vorn die Beste: Kontakt aufnehmen, Situation erklären und höflich fragen, ob da Einwände bestehen. Möglicherweise ist der Grund des Unmuts einfach nur der, dass das Museum unter dem Bild nicht erwähnt ist.
Jens |